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Wie die Tiroler Volkspartei das gesetzliche „Kopfverbot“ umgeht

Vor allem Günther Platter und Werner Faymann hatten sie auf die Spitze getrieben: die „Kopfwerbung“ über Zeitungsannoncen landes- bzw. bundeseigener Betriebe (TIWAG, ÖBB). Das Medientransparenzgesetz sollte mit diesem Steuergeldmissbrauch abfahren. Platter hat über dessen Inkrafttreten hinaus noch so lange weitergemacht wie gehabt, bis ihm, nein: nicht ihm natürlich, bis seinen Hintermännern eine neue Umgehungsmöglichkeit des Kopfverbotes eingefallen ist.

Der Gesetzgeber wollte nicht, dass mit öffentlichen Geldern Werbung für Politiker gemacht wird:

„Audiovisuelle Kommunikation oder entgeltliche Veröffentlichungen, die keinen konkreten Bezug zur Deckung eines Informationsbedürfnisses aufweisen und ausschließlich oder teilweise lediglich der Vermarktung der Tätigkeit des Rechtsträgers dienen, sind unzulässig.“

Medientransparenzgesetz, § 3a Abs. )


Das Verbot betrifft insbesondere die Abbildung von Amtsträgern in bezahlten Anzeigen, solche sind auch „die Mitglieder der Landesregierungen“.

Die Politiker haben freilich dummer Weise - oder eben sehr kluger Weise (schließlich betrifft das Gesetz ja nur sie selbst) – das Verbot auf Veröffentlichungen von Unternehmungen beschränkt, an denen Bund, Länder, Gemeinden beteiligt sind, und Organisationen, die von der öffentlichen Hand finanziell getragen werden, unberücksichtigt gelassen.
Ätschpätsch!

Also wird diese – passierte oder beabsichtigte - Gesetzeslücke schamlos ausgenützt.
Von den Spitzen der Tiroler Volkspartei.


Beispiel 1

Das Kuratorium Sicheres Österreich (KSÖ) ist ein vom Innenministerium gegründeter und subventionierter Verein, der auch sogenannte Landesklubs in den Bundesländern unterhält, die dort noch einmal nicht zu knapp mit öffentlichen Geldern bedient werden. Tiroler Chef des KSÖ ist Helmut Tomac, Landespolizeidirektor von Günther Platters Gnaden. Er dankt dem Landeshauptmann die Subventionierung des KSÖ indem er ihm in ganzseitigen KSÖ-Zeitungsannoncen publikumswirksame Auftritte verschafft.



Steuergeld für Grinsefotos: Die ganzseitige Einschaltung in der Tiroler Tageszeitung kommt keinem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit nach, sondern ist eine klassische Umgehung des Kopfverbots zugunsten von Landeshauptmann Platter.


Beispiel 2

proHolz Tirol nennt sich ein Verein, der sich um Interessen der Forst- und Holzwirtschaft in Tirol kümmert und dessen wichtigster Träger und Förderer das Land Tirol ist.
Dieser Verein muss mit ziemlich sinnfreien Werbeeinschaltungen den für dessen Subventionierung zuständigen Landesrat promoten:



Reines Politikerselfie, das „lediglich der Vermarktung der Tätigkeit des Rechtsträgers“ (Medientransparenzgesetz) dient und nichs anderes als einen Kickback der öffentlichen Förderung an Landeshauptmannstellvertreter Geisler darstellt.


Noch ein Beispiel dafür, wie ungeniert der Gesetzgeber das Gesetz, das er sich
gegeben hat, umgeht


Früher ging das ja ganz locker: Die TIWAG konnte zu jedem Anlass und zu jedem Nichtanlass Werbeseiten schalten ohne Ende und in Bild und Text den jeweiligen Landeshauptmann abfeiern. Dann kam das Medientransparenzgesetz mit dem Bildnisverbot für Amtsträger und der ÖVP-Obmann durfte nicht mehr in die TIWAG-Anzeigen.



Entgeltliche Einschaltung wie gehabt, aber ohne Platter, hier in Bezirksblätter (Imst) vom 29.10.2014

Was tun?
Eigentlich einfach: Die TIWAG macht eine Presseaussendung mit demselben Text, tauscht dort das Foto ohne Platter gegen ein Foto mit Platter aus und alle Blätter, denen die TIWAG eine ganzseitige Werbeeinschaltung zahlt, bringen die Aussendung 1:1 in ihrem Blatt:



TIWAG-PR mit Platter auf dem TIWAG-Foto (!)- als redaktioneller Artikel verkleidet, hier in Bezirksblätter (Imst) vom 22.10.2014


Ob diese pseudoredaktionelle Berichterstattung im Anzeigenpreis inbegriffen ist oder die TIWAG nach wie vor „Druckkostenbeiträge“ für redaktionell auszusehende Artikel bezahlt, ist einerlei.

PR in redaktionelle Beiträge zu verpacken, ist bei der TIWAG lang geübte Praxis.

Kleine Auswahl, wie sich die TIWAG unter Bruno Wallnöfer immer schon redaktionelle Berichterstattung gekauft hat










Quelle: Strategiepapiere von Hofherr Communikation (PR-Agentur der TIWAG 2005 – 2010)


Also: Es handelt sich bei den nicht als „entgeltliche Einschaltung“ gekennzeichneten redaktionellen Beiträgen in Wahrheit vielfach um „entgeltliche Einschaltungen“ und damit um klare Verstöße gegen das Kopfverbot des Medientransparenzgesetzes.


4.5.2015


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