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Schwein-Sager-Prozess: Schlussveranstaltung

Nach van Staas Schweinsager am 1.9. 2007 bin ich, nicht er (!), von der Staatsanwaltschaft Innsbruck angeklagt und im Oktober 2008 dafür sogar am Landesgericht verurteilt worden. Nach Aufhebung dieses Fehlurteils durch das Oberlandesgericht im Oktober 2009 gab es bei der Neuverhandlung im Jänner 2010 einen Freispruch, gegen den aber die Staatsanwaltschaft Berufung erhoben hat. Die Verhandlung über diesen Einspruch findet am 14. Oktober 2010 am Oberlandesgericht Innsbruck statt.
Zuhörer sind herzlich willkommen!




Vierzehn Beweise dafür, dass van Staa in seiner Venter Rede
„Schwein“ gesagt hat und nicht „Schweigen“


1. Der beeidete technische Gutachter der Ermittlungsbehörde BIA (Prof. Robert Sattler, OÖ) hat festgestellt, dass die Tonaufnahme nicht manipuliert ist.

2. Alle, die vorher laut „Manipulation“ geschrieen haben (ÖVP, TT, Staatsanwalt usw.) bezeugen damit, dass auch Sie auf der nicht manipulierten Aufnahme „Schwein“ hören.

3. Als das Büro für Interne Angelegenheiten van Staa die Originalaufnahme vorspielt, sagt er: „Das habe ich nie gesagt.“ Damit bestätigt er nachdrücklich, dass auch er sich selbst „Schwein“ sagen hört.

4. „Das Schweigen!“ ergibt - auf „Was hat er geantwortet?“ folgend - satzsemantisch keinen Sinn. Das weiß auch der Redner selbst und hat daher zuerst behauptet, da seien Wörter vor dem „das“ herausgeschnitten worden. Was gutachterlich widerlegt ist.

5. Weil an dieser Stelle höchstens „Schweigen!“ allein einen Sinn ergeben würde, wurde von den Ermittlungsbehörden ein manipuliertes Band ohne das „das“ angefertigt und vom Staatsanwalt als Beweismittel gegen mich bei Gericht eingebracht.

6. Die Passage ist rhetorisch aufgebaut. Das Wort „Schweigen“ (ohne Artikel!) hätte - nach einer Kunstpause - als Pointe auf die aufgeworfene Frage genüsslich zelebriert werden müssen.
(Und nicht so: „…was hatergeantwortetdasSchwein.“)

7. Der technische Sachverständige Sattler hat in seiner Analyse festgestellt, dass auf dem Band ohne jeden Zweifel „das Schwein“ zu hören ist. (Ohne Hinweis durch das BIA kommt Sattler gar nicht auf die Idee, dass es „Schweigen“ heißen könnte!)

8. Selbst in der Verurteilung gesteht der Erstrichter Peter Friedrich zu, „auf dem Tonbandmitschnitt … ist nun tatsächlich ein Wort zu hören, das - ob aufgrund schlampiger Ausdrucksweise, eines Versprechers oder willentlich geäußert ist naturgemäß anhand einer Tonaufnahme nicht überprüfbar - als ‚Schwein‘ verstanden werden kann“.

9. Sogar van Staas Unterstützer Max Siller (Universität Innsbruck) hat bestätigt, dass es in dem Tonbandmitschnitt „tatsächlich ‚Schwein‘ heißt“, meint aber, dass van Staa „Schweig(e)n" hätte sagen wollen.

10. Auch van Staa selbst hat in seiner Einvernahme bei Gericht eingeräumt, möglicherweise aufgrund seiner „bairisch-oberösterreichischen Sprachschwäche“ „Schwein“ statt „Schweig(e)n“ gesagt zu haben.

11. Der technische Gutachter Sattler hat freilich eindeutig nachgewiesen, dass „kein Anteil ‚g‘ festzustellen“ ist in van Staas „Schwein“.

12. Laut dem Gutachten des Sprachwissenschaftlers Prof. Franz Dotter (Universität Klagenfurt) entspricht das „ei“ im alles entscheidenden Wort ganz eindeutig dem „ei“ in „Schwein“ und nicht dem „ei“ in „Schweig(e)n“. Das heißt, van Staa hat das "g" auch nicht verschluckt. Er hat „Schwein“ gesagt und wollte auch gar nie etwas anderes sagen.

13. 2010 hat der von der Staatsanwalt Feldkirch bestellte Gerichtsgutachter für Nachrichten- und Informationstechnik Kurt Judmann (Wien) in seinem Befund festgestellt, dass van Staa „das Schwein“ und nicht „das Schweigen“ gesagt hat. Judmann: „Das ist offensichtlich.“

14. Zu all dem hat kürzlich auch noch der beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Datenforensik Uwe Sailer (Linz) in seinem Gutachten nachgewiesen: „Der zum Gerichtsgegenstand erhobene Ausspruch ‚das Schwein‘ ist in der Rede des LH a.D. DDr. Herwig van Staa klar und eindeutig wahrnehmbar und wird durch Amplitudenausschläge bestätigt.“



Hörproben

Van Staas Venter Rede (10-Minuten-Ausschnitt).

Die angeklagte Passage (47 Sekunden)

Das von der Staatsanwaltschaft vorgelegte manipulierte Band

Vergleich „(Ver-)Schweigen“ bei van Staa und „Schwein“ bei van Staa


Laut van Staa gibt es aber „leider kein Tonband“:







"Im Zentrum" (ORF), 17.2.2008
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„BIA-Fälschung

Das Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter wegen des Verdachts der Fälschung eines Beweismittels zum Nachteil des Markus Wilhelm ist nach einer im Juni 2010 erfolgten Einstellung aufgrund des Judmann-Gutachtens im August 2010 aufgrund des Sailer-Gutachtens wieder aufgenommen worden.

10.10.2010


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