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Die unendliche „Schwein-Sager“-Saga vor Gericht
Leseschwäche des StA und Sprachschwäche des Staa (Prozessbericht)


Van Staa hat unter Beweis gestellt, dass er hier nie angekommen ist.
Statt „als Tiroler“ zu seinem Wort oder Unwort zu stehen, versucht der nur als solcher Verkleidete, wenn’s drauf ankommt, sich auf seine oberösterreichische Sprachschwäche auszureden. Dabei hat der (seit 8. Juni 2008) begnadigte Redner doch in Vent reinstes Hochdeutsch gesprochen und nicht mühlviertlerisch. (Hörprobe)

Aufmerksamen Beobachtern ist auch aufgefallen, wie wunderbar schön van Staa im Gerichtssaal „das SchweiGEn“ sagen konnte, unfallfrei, gleich mehrmals. Um sich aus der ganzen Geschichte herauszuwinden, und dabei nur das Gesicht und nicht auch den Kopf zu verlieren (etwa wegen falscher Beweisaussage), hat er sich an eine ihm zugegangene „Stellungnahme“ des Innsbrucker Universitätsprofessors für "Deutsche Sprache und Literatur des Mittelalters und der Frühen Neuzeit", Max Siller, geklammert.



Van Staas Entlastungsgutachter steht für den „Schwein-Sager“ gerade:
Ausschnitt E-Mail „Von Max Siller“ „An: Büro LH“ vom 18.2.2008


Im übrigen saß da – eineinhalb Meter neben mir - ein ebenso fraglos heruntergekommener wie vordem fragwürdig hinaufgekommener Ex-Landeshauptmann vor dem Richter, unkoordiniert, orientierungslos, nicht fähig, auf präzise gestellte Fragen einigermaßen brauchbare Antworten zu geben, in ausschweifendes Vorlesen oder Vortragen verfallend, aus dem ihn der Herr Rat nicht nur einmal zurückholen musste.


Üble Nachrede

Mich verfolgt der Staatsanwalt wegen angeblicher übler Nachrede gegenüber van Staa. Der wirklichen üblen Nachrede, die dieser nach fünfeinhalb verheerenden Jahren als Landeshauptmann in der Bevölkerung hat, kann freilich auch jener nichts anhaben.
Bezeichnenderweise hat van Staa, der laut BIA der „Anzeiger“ gegen mich ist, weder selbst geklagt (Privatklage), noch hat er sich als Privatbeteiligter dem Strafverfahren angeschlossen. Er lässt lieber per Ermächtigung die Staatsanwaltschaft werken und damit den Steuerzahler zahlen. Letzten Endes auch meine Gerichts- und Anwaltskosten.


Leseschwäche des Staatsanwalts

Was dem Staa seine Sprachschwäche, ist dem StA offenbar seine Leseschwäche. Nach elf Monaten Strafverfolgung war er nicht in der Lage, die inkriminierte Passage auch nur einigermaßen fehlerfrei im Strafantrag (!) wiederzugeben. Aus meinem Text auf der Homepage




wurde bei ihm Folgendes:





Er war überhaupt recht freudlos bei der Sache, der Staatsanwalt. Wie wir inzwischen aus der Anfragebeantwortung der Justizministerin wissen, ist er vom damaligen Leitenden Oberstaatsanwalt Eckart Rainer in diese aussichtlose Auseinandersetzung hineingehetzt worden.
Trotzdem will er noch nicht aufgeben.
Umgekehrt ist er da schneller. Auf den ihm von mir am 30. Juli d.J. mitgeteilten Verdacht „einer falschen Zeugenaussage des DDr. van Staa, wenn er bei seiner Einvernahme durch das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) am 7. November 2007 sich zum ihm vorgespielten Originalmitschnitt seiner eigenen Rede wie folgt äußert:
‚Dazu gebe ich an, dass der darin zu hörende Wortlaut nicht so von mir gesagt wurde. Die bewusste Sequenz stimmt sicher nicht, das wurde mit Sicherheit verändert.’“ reagiert der Staatsanwalt flugs mit Einstellung des Verfahrens. „Begründung: Im Jahre 2007 standen Aussagen vor der Polizei nicht unter der Sanktion von §§ 288 f StGB.“

Also darf van Staa munter drauflos weiterverleumden. Und tut es auch. Immer wieder:

• bei der Eröffnung des Schwarzachkraftwerks der TIWAG in Osttirol im Oktober 2007 (Audio-Mitschnitt)

• im Tiroler Landtag im März 2008:




• in „Tirol Heute“ am Verhandlungstag im August 2008:




Nächste Verhandlung:
17. Oktober 2008, LG Innsbruck, Altbau, Saal 111, Beginn 13 Uhr 30.


1.9.2008

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