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Kärnten ist überall. Justizalltag in Tirol

„Friager hot’s mi interessiert, die Seitn, war ja ganz luschtig, aber iatz hab i’s a bissl satt. Iatz mag i gar nimmer einischaugn.“
Staatsanwalt Wolfgang Pilz (Ankläger im „Schwein-Sager“-Prozess) über www.dietiwag.org


Seit nunmehr zwei Jahren verfolgt mich die Staatsanwaltschaft Innsbruck wegen eines Originalredemitschnitts von van Staas „Schwein-Sager“*, den ich als Tondokument 1:1 auf diese Internetseite gestellt habe. Nach einem Telefonat des damaligen Landeshauptmannes mit dem Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck, Eckart Rainer (Bild), hatte dieser seinerzeit dem Leiter der Staatsanwaltschaft Innsbruck, Rudolf Koll, die Weisung erteilt, „von Amts wegen“ ein Ermittlungsverfahren gegen mich einzuleiten. (Die pannenreiche Geschichte dieses verfahrenen Verfahrens ist auf dieser Seite in allen Episoden nachzulesen.)

Gegen van Staa selbst, der nach dem Bekanntwerden seines Sagers medial wie ein Wahnsinniger um sich geschlagen und massiv nach mir getreten hat, ist trotz Sachverhaltsmitteilung an die Staatsanwaltschaft Innsbruck jedes Ermittlungsverfahren umgehend eingestellt worden.
„Lassen sich Staatsanwälte von Politikern lenken?“, frägt der Standard im Zusammenhang mit der bekanntgewordenen Kärntner „Justizaffäre“, und: „Schaut die Justiz weg, wenn Würdenträger mit dem Gesetz in Konflikt kommen?“

Der Fall Dörfler und der Fall van Staa haben einiges gemeinsam.


Fall 1 – Verleumdung
Van Staa und seine beiden ÖVP-Geschäftsführer Georg Keuschnigg und Hannes Rauch haben mich nach der Veröffentlichung seines O-Tons massiv verleumdet, indem sie mir in sämtlichen Medien eine Manipulation der Tonbandaufnahme unterstellt haben:
„Das Tonband ist manipuliert.“ (van Staa, TT)
„Ich bin 1000-prozentig sicher, dass die Aufnahme manipuliert wurde.“ (Keuschnigg, Standard)
„Es ist klar, dass es sich um eine Manipulation durch Wilhelm handelt.“ (Rauch, ORF)

Was tut die Staatsanwaltschaft Innsbruck mit der gegen van Staa und Co. eingebrachten Anzeige wegen Verleumdung? Sie ermittelt nicht. Sie vernimmt niemanden ein. Sie legt zurück. Mit der hanebüchenen Begründung:




Was sollte es denn anderes sein als Verleumdung? Niemand weiß besser als van Staa, der die skandalöse Rede ja selbst gehalten hat, dass er genau das gesagt hat, was auf dem Tonbandmitschnitt zu hören ist und dass dieses nicht manipuliert ist.


Fall 2 – Beweismittelfälschung
Um van Staa nach seinem verbalen Ausraster in seiner misslichen Lage zu helfen, hat die ÖVP einen beim DAV bestellten Brief nachträglich bearbeitet (siehe „Briefe an den LH“, Schreiben vom 14. Februar 2008) und ab 4. September 2007 als Beweismittel per Presseaussendung und Veröffentlichung auf der ÖVP-Homepage in Umlauf gebracht.

Was tut die Staatsanwaltschaft Innsbruck mit der Anzeige wegen Beweismittelfälschung? Sie ermittelt nicht. Sie vernimmt niemanden ein. Sie legt zurück. Mit der Begründung: „Es liegen nämlich keine Beweismittel im Sinne des § 293 StGB vor.“

Das von der ÖVP manipulierte und von van Staa vorgelegte Beweismittel ist höchstens insofern keines, als es nicht die Eignung hatte zu beweisen, dass er nicht „Schwein“ gesagt hatte. Aber es war in der Parteizentrale zu diesem Zwecke gegen mich angefertigt worden.


Fall 3 – Falsche Zeugenaussage
Als van Staa am 7. Oktober 2007 in dieser Sache als Zeuge vom Büro für Interne Angelegenheiten einvernommen wurde, hat er mehrfach falsche Beweisaussagen getätigt. So behauptete er dort, als ihm der Mitschnitt seiner Rede vorgehalten wird, „dass der darin zu hörende Wortlaut nicht so von mir gesagt wurde. Die bewusste Sequenz stimmt sicher nicht, das wurde mit Sicherheit verändert.“ Und, wieder eine falsche Zeugenaussage, er habe bloß „Und da war das Schweigen.“ oder „Da gab es Schweigen.“ gesagt.

Falsche Zeugenaussagen sind strafbar und müssen von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Was aber tut die Staatsanwaltschaft Innsbruck? Sie verfolgt nicht. Sie stellt ein. Mit der haarsträubenden und auch rechtlich nicht haltbaren Begründung:





Nicht nur gekatzbuckelt vor der Politik, sondern auch objektiv falsch: Das Büro für Interne Angelegenheiten hatte immer schon Behördenstatus. Darüber wurde der Jurist (!) van Staa vor seiner Einvernahme auch noch ausdrücklich informiert. Eine Falschaussage dort ist daher nach § 289 StGB sehr wohl strafbar.

Natürlich gilt für alle Tatverdächtigen die Unschuldsvermutung, auch wenn sie Dörfler oder van Staa heißen. Damit Schuld oder Unschuld festgestellt werden kann, müssten Staatsanwälte allerdings die Verdachtsfälle einem Gericht vorlegen. Und das tun sie in politischen Fällen gewohnheitsmäßig nicht.




... jedes Strafverfahren gegen einen Landeshauptmann.

Kärnten und Tirol haben – leider – immer mehr gemeinsam.


24.8.2009


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