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Rechnungs-Hofberichterstattung in Sachen CBL

Die TIWAG hat soeben vertraulich vom Landesrechnungshof den Rohbericht über ihre CBL-Gaunereien zur Korrektur vorgelegt bekommen. Nachdem das Ergebnis - meine Tastatur sträubt sich, „der Prüfung“ zu schreiben – natürlich genau so ausgefallen war, wie jene es haben wollten, denen diese eingefallen war, hatte Bruno Wallnöfer nichts Eiligeres zu tun, als seinen Alois Vahrner in der TT anzurufen und ihm einen Jubelartikel voller Lügen zu diktieren.

Am Tag des Telefonanrufs von Wallnöfer bei Vahrner hatte die TIWAG fünf (!) gezählte und gezahlte Werbeseiten in der TT-Beilage „Energiewirtschaft“ geschaltet, sie hatte also noch etwas gut.
Das da:




TT, 4.6.2009


Ich bin ja sowas von erleichtert jetzt. Alle meine Bedenken hat der Landesrechnungshof zerstreut. Endlich. Endlich. Endlich. Gott, bin ich froh. Die Cross-Border-Verträge sind kein Problem. Ich kann endlich wieder ruhig schlafen. Die TIWAG gehört der TIWAG.
Und der Landesrechnungshof gehört – eingespart. Schad' ums Geld.


TT: „Insgesamt erzielte die Tiwag aus den mittlerweile verboteten Transaktionen einen Barwertvorteil von 200 Mio. Euro.“

Falsch. Es waren und sind 200 Millionen US-Dollar. In heutiger Währung 140 Millionen Euro.


TT: „Aufgrund der Probleme am Finanzmarkt beschloss die Landesregierung im Vorjahr eine Prüfung des Landesrechnungshofes.“

Falsch. Es war das für die TIWAG vernichtende Urteil des Landesgerichtes Innsbruck im Cross-Border-Prozess, das ÖVP und SPÖ die Flucht nach vorn antreten ließ.

Am 24. September 2008 hatten die Medien getitelt

„US-Deals: TIWAG verliert Prozess“ (TT)
„Markus Wilhelm gewann TIWAG-Prozess“ (ORF Tirol)
„Cross-Border-Prozess: TIWAG verliert gegen Markus Wilhelm“ (Kronenzeitung)


und noch am selben Tag trafen sich Platter und Gschwentner und heckten diesen Bluff mit der Pseudoüberprüfung durch den ihnen unterstehenden Landesrechnungshof aus:

„Rechnungshof prüft Cross-Border-Deals“ (TT, 25.9.2008)
„Rechnungshof wird CBL-Verträge prüfen“ (ORF Tirol, 25.9.2008)



Österreich, 25.9.2008

Soviel zur historischen Wahrheit.


TT: „Erste Details sind bereits durchgesickert“

Falsch. Ausgewählte Details aus dem Rohbericht wurden der TT von Wallnöfer exklusiv durchgegeben.


TT: „Die Fragelisten der Landtagsklubs mit den 230 Einzelfragen wurden im Rahmen der Prüfung mitberücksichtigt.“

Falsch. Der größte Teil der Fragen der Grünen und des Bürgerforums wurde nicht berücksichtigt, geschweige denn beantwortet.


TT: „Auskünfte und Einsicht in Unterlagen und Verträge waren umfassend gewährleistet.“

Falsch. Wie schon seinerzeit der Bundesrechnungshof bei der „Prüfung“ eines CBL-Vertrages der IKB konnte auch der Landesrechnungshof nicht in die Originalverträge Einsicht nehmen.
Der „Prüfbericht“ basiert über weite Strecken auf den von der TIWAG freiwillig erteilten bzw. nicht erteilten Antworten auf einen Fragenkatalog des Landesrechnungshofes.


TT: „In 40 Aufsichtsratssitzungen wurden die Cross-Border-Geschäfte der Tiwag behandelt.“

Falsch. Es waren keine 40 und auch keine 20 Aufsichtsratssitzungen, in denen die CBL-„Geschäfte“ der TIWAG behandelt wurden. Ja, es haben in der Zeit der fünf Vertragsabschlüsse der TIWAG (2001 bis 2003) insgesamt nicht einmal zehn AR-Sitzungen stattgefunden.




Der Landesrechnungshof ist ein Landesrechtfertigungshof, nichts anderes, der den Mächtigen stets ergebenst das von ihnen gewünschte „Kontroll“-Ergebnis liefert. Seine Funktion ist es, der Kritik die Spitze zu nehmen, siehe Illwerke-Vertrag, siehe TIWAG-Werbeausgaben u.a.m.
Im gegenständlichen Falle hatte er die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Landtag zum Thema Cross-Border-Leasing abzublocken.



TT: „Laut Einschätzung des Rechnungshofes liegen die Eigentumsrechte nach wie vor bei der Tiwag.“

„Einschätzung“ ist gut. Dafür hätte es keine achtmonatige Show gebraucht.
Richtig ist, dass nach österreichischem Recht die TIWAG, nach US-Recht, das den Verträgen zugrunde liegt, der amerikanische Trust Eigentümer der TIWAG-Anlagen ist. Gerichtsort ist New York.


TT: „Spekuliert wurde auch immer wieder über eine mögliche Haftung des Landes: Im Rahmen der CBL-Transaktion vereinbarten die Vertragspartner keine Haftung des Landes.“

Falsch. Das Land Tirol, „the Province of Tyrol", kommt in den „Operative Documents" der Transaktionsverträge unzählige Male vor, weil es erstens mit seinem Rating und zweitens mit seinem aufrecht zu erhaltenden Aktienanteil die Rolle der TIWAG besichert. Damit haftet das Land für deren eingegangene vertragliche Verpflichtungen.
Hätte der Landesrechnungshof Einblick in die Verträge nehmen dürfen, hätte er das ohne Zweifel feststellen können.


TT: „Die internationale Finanzmarktsituation wirkt sich mit Restrukturierungskosten von derzeit ca. 2,1 Prozent des Barwertvorteils aus.“

Falsch. Das wären 4,2 Millionen US-Dollar. Falls der TIWAG-Vorstand den Beamten des Rechnungshofes wirklich diese Zahl genannt haben sollte, dann hat er ihnen alles andere als die Wahrheit erzählt. Diese nämlich ist, dass die TIWAG in den vergangenen Monaten bereits vier Mal enorme Geldsummen loseisen und nachschießen musste, um ihren CBL-Vertragsverpflichtungen nachzukommen. Unter anderem hatte sie kürzlich eine Bankgarantie in der Höhe von 80 Millionen US-Dollar als Sicherheit beizubringen. Allein deren Bereitstellung dürfte jährlich um die zwei Millionen Dollar kosten. Auch mussten von der TIWAG nocheinmal um die 78 Millionen US-Dollar auf einem Festgeldkonto im Ausland deponiert werden, auf das sie bis auf weiteres nicht einmal Zugriff hat.
Von alldem scheint der Landesrechnungshof nichts gehört zu haben, erst recht nichts von den Beraterkosten für diese notwendig gewordenen Sicherstellungen, welche ja für sich allein schon die Eine-Million-Euro-Marke längst überschritten haben.

Die von der TIWAG mitgeteilte Schadenssumme von 2,1 Prozent (= 4,2 Millionen US-Dollar) ist eine sträfliche, wenn nicht strafbare Irreführung des Kontrollamtes. Eine Aufnahme dieser unwahren Behauptung in den Rechnungshofbericht wäre der Beweis dafür, dass die Kontrollbeamten ihre Sorgfaltspflicht gröblichst missachtet hätten.
Dass Vahrner das von Wallnöfer hingeworfene Hölzl brav apportiert, beweist hingegen gar nichts mehr, weil bezüglich der Verhaberung von TIWAG und TT längst alles bewiesen ist.





8.6.2009




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