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„Schweine-Skandal“
Warum der Staatsanwalt jetzt unbedingt Anklage erheben muss


Der Staatsanwalt hat es in der Zeitung gelesen ...
Nein, es war ein bisschen anders. Der Staatsanwalt liest vieles in der Zeitung, zum Beispiel über die krummen Cross-Border-Dinger, und blättert ungerührt weiter. Immer wieder.

Am 5. September 2007 kurz nach 18 Uhr haben wir die „Schwein“-Passage aus van Staas Skandalrede auf www.dietiwag.org eingestellt. Noch am selben Abend hat die Tiroler Volkspartei über die APA verbreiten lassen, „dass diese Aufnahme manipuliert ist“ (Landesgeschäftsführer Hannes Rauch). Und am nächsten Morgen hat man sich bei der ÖVP auch schon „entschlossen, sozusagen eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft zu übergeben“ (Hannes Rauch in Radio Tirol aktuell). Es bestehe „der Verdacht der Ehrenbeleidigung, Täuschung oder Beweismittelfälschung“ (Mittagsjournal, 6.9.2007). Eine solche Sachverhaltdarstellung ist freilich (offiziell) nie bei der Staatsanwaltschaft eingelangt.
Aber durch einen glücklichen Zufall wird am nächsten Tag der sogenannte Erste Staatsanwalt in Innsbruck, Wolfgang Pilz, von sich aus in dieser Sache tätig und lässt die „medial erhobenen Vorwürfe von Amts wegen auf einen allfällig strafrechtlichen Gehalt überprüfen“ (Pressesprecher W. Siegele im Kurier, 8.9.2007). Weil er Zeitung gelesen hat. Und ebenso zufällig ordnet er Vorerhebungen – wie zufällig von der ÖVP vorgeschlagen – wegen übler Nachrede, Täuschung und Beweismittelfälschung an.
Man spricht gerne von Ungereimtheiten, wenn Dinge nicht zusammenpassen. Das kann man hier aber wirklich nicht tun.



Das Beste vom Schwein

Der Zweck
Die von der ÖVP brutal gefahrene Verleumdungskampagne sollte zum einen mich endlich vernichten, zum anderen dem Landeshauptmann als armem Opfer zumindest ein bisschen Mitleid eintragen. Bei seinen Umfragewerten unter jeder Sau erhoffte sich auch die TT einen „gewissen Solidarisierungseffekt“ mit van Staa. Hannes Rauch war es gegeben, offen auszuplaudern, was mit den Manipulationsvorwürfen bezweckt werden sollte: „Politisch hat uns die Sache geholfen und eigentlich müssten wir uns bei Markus Wilhelm bedanken.“ (Standard, 15.9.2007) Mit dem Bedanken bei Markus Wilhelm würde ich als ÖVP lieber noch warten bis nach der Lektüre des ganzen Artikels.


Das Mittel zum Zweck
Hannes Rauch war bis zu seiner Bestellung zum Hauptgeschäftsführer der Tiroler Volkspartei als stellvertretender Sektionschef der Sektion IV im Innenministerium geparkt und ist als solcher im Moment karenziert. Zur Sektion IV gehört auch das „Büro für Interne Angelegenheiten“ (BIA), eine Art Geheimpolizei, die sich vor allem um Vorfälle innerhalb der Exekutive kümmern soll. Ganz zufällig wurden dem Landeskriminalamt in Innsbruck die Vorerhebungen gegen mich entzogen und dem BIA übertragen. Selbst für den leitenden Staatsanwalt Rudolf Koll „ein ungewöhnlicher Vorgang“ (Standard, 2.11.2007). Die Idee kam nicht von der Staatsanwaltschaft selbst, sagt er, aber „wir haben uns nicht dagegen gewehrt“ (Österreich, 20.10.2007). Um den naheliegenden Verdacht, dass der Herr Sektionsleiterstellvertreter hier interveniert hat, glaubhaft auszuräumen, reagiert Rauch eine Spur zu heftig: „Die Vorwürfe sind absurd“ (Radio Tirol, 19.10.2007), bzw. „komplett absurd“ (Österreich, 20.10.2007) bzw. „eine Frechheit“ (Standard, 2.11.2007).

Der langen Vorrede kurzer Sinn: Das Büro für interne Angelegenheiten hat die Vorerhebungen durchgeführt und vor wenigen Tagen seinen Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft Innsbruck vorgelegt. Daraus wird im Folgenden ausführlich zitiert.


Die drei Gutachten der ÖVP für die Manipulation

„Für drei Tonstudios steht nach der Analyse des Tonbandmitschnitts fest: Den umstrittenen ‚Schwein’-Sager von LH van Staa hat es nicht gegeben.“ (TT, 7.9.2007, Seite 1)


Der Imitator

Das erste „Gutachten“ der ÖVP, das selbst der BIA-Bericht unter Anführungszeichen setzt, stammt aus dem Tonstudio des Landhauses in Innsbruck und wurde vom Landesbediensteten Eckhart Köll noch am Abend nach der Veröffentlichung des „Schwein“-Sagers erstellt. Köll hat, wie er in der Einvernahme gesteht, von der ÖVP „bereits einige Aufträge“ erhalten. Er habe keine Nahebeziehung zur Volkspartei, sondern sei „lediglich seit ca. 15 Jahren Mitglied im Wirtschaftsbund“ der ÖVP. Auch bei seinen Referenzen steht die Tiroler Volkspartei ganz oben.
Köll ist alles eher als ein Akustikexperte, zu dem ihn die ÖVP macht. Er betreibt neben seinem Hauptberuf beim Land, in dem er van-Staa-Werbefilme dreht, eine Medienberatungsfirma und bietet sich als Spezialist für Internetseiten an, dessen eigene aber nicht einmal funktioniert (siehe „news“, siehe „references“).

Auf die Frage, welche Software er für sein „Gutachten“ verwendet habe, nennt er das Heimwerker-Programm „Adobe Audition 2.0“, das um 400 Euro legal überall und um 49 Euro bei Ebay zu haben ist.
Um feststellen zu können, ob aus meiner Aufnahme etwas herausgeschnitten worden sei, erklärt er der BIA, müsste er „eine zweite Originalaufnahme“ haben, und wenn „man diese referenzmäßig übereinander legt“ könnte man dann feststellen, ob (m)eine kürzer ist.
Da das n im Wort Schwein ein kurzes ist, das Wort Schweigen aber ein langes n hat, dehnt er es für die ÖVP. Köll: „Wie man besonders bei der Verlangsamung der Stelle gut hören kann, handelt es sich eindeutig um ein lang ausklingendes ‚n’, was ein weiterer klarer Hinweis auf das Wort Schweigen ist.“ Damit wäre endlich in der Praxis belegt, dass etwas länger dauert, wenn man es langsamer abspielt. Köll behauptet auch „eine unerwartet lange Pause von mehr als einer Sekunde“ vor „Das Schwein“, weswegen „eine Manipulation nicht auszuschließen ist“. Auch diese Pause hat er von wirklichen 0,47 Sekunden auf über eine Sekunde gedehnt, damit er den gewünschten Schluss ziehen kann: „Hier kann ohne weiteres ein oder mehrere Wörter gelöscht worden sein.“
Dieser ganzen Stümperei setzt er in seinem „Gutachten über Tonfile Aussage DDr. Herwig van Staa“ noch eins drauf mit der tiefschürfenden Analyse, „dass eine Fälschung durch einen Imitator mit großer Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann“.
In der Einvernahme durch die BIA muss der schlechte Experten-Imitator dann (nachdem die ÖVP laut Manipulation!, Täuschung!, Beweismittelfälschung! geschrien hat) allerdings kleinlaut zugeben, eine Veränderung des Mitschnitts könne nicht mit Sicherheit angenommen werden.
Eckhart Köll selbst hingegen hat unseren Originalmitschnitt massiv verändert. Der ORF spricht gar von „Manipulation“: „Auf dem von der ÖVP vorgelegten Tonband, auf dem van Staa vom ‚Schweigen’ spricht, klinge das ‚G’ viel zu hart für den gewöhnlich nuschelnden Tiroler Landeschef.“ (Profil, 10.9.2007)
Das von van Staa gegen mich angestrengte Gerichtsverfahren wird’s weisen.


Der Verwandte

Das zweite Gutachten der ÖVP soll eines aus Deutschland sein. Man denkt sofort an das Bundeskriminalamt in Wiesbaden oder an ein Sprachlabor für forensische Kriminalistik. Das ist ein kleines bisschen zu hoch gegriffen. Das, was das Gutachten aus Deutschland sein soll, beschreibt Hannes Rauch in seiner Einvernahme bei der BIA so:
„Das waren die erstbesten Adressaten, die uns eingefallen sind. Hr. Köll arbeitet in der Tiroler Landesregierung und war uns daher bekannt. (...) Erster Ansprechpartner war Hr. Köll, da dieser Landesbediensteter ist und ein Tonstudio hat. In einer ersten Reaktion wurde ein Verwandter eines Mitarbeiters, der in Deutschland Tontechniker ist, gleichfalls fernmündlich ersucht, sich das File anzuhören. In der ersten fernmündlichen Rückantwort wurde uns mitgeteilt, dass man das ‚g’ hören könne, und sich daraus schließen lasse, dass eventuell eine Manipulation vorliegen könne.“
Die fernmündliche Auskunft eines Verwandten eines ÖVP-Mitarbeiters ist also die berühmte Analyse aus Deutschland, von der Hannes Rauch am 6. September in Radio Tirol spricht.
Im Gerichtsakt, den die ÖVP sonst mit allerlei Weithergeholtem gefüttert hat, gibt es überhaupt kein Gutachten aus Deutschland. Entweder es existiert gar nicht, oder aber es ist nicht so ausgefallen, wie es sich die ÖVP gewünscht hat. Der von van Staa angestrengte Prozess wird auch das zeigen.


Der Autodidakt

Das dritte Gutachten wurde von der Schwazer Werbeagentur „imedia“, die für die Tiroler Tageszeitung arbeitet und die Landtagswahl-Werbung 2008 für die ÖVP gestaltet, am 6.9.2007 beim Innsbrucker Tonstudio Klangfarbe in Auftrag gegeben. Ob es von der ÖVP nur bestellt und an die TT weitergegeben wurde oder von der TT bezahlt und der ÖVP nur zur Verfügung gestellt, ist strittig. Laut Rauch (ÖVP) ist das Studio „von uns beauftragt worden“, lt. Staud (TT) nahm „das Tonstudio Klangfarbe sich für die TT des Tonbands an“. Wie auch immer, in dieser schmutzigen Verleumdungskampagne gegen mich sind TT und ÖVP ununterscheidbar zu einer einzigen gemeinsamen Firma verschmolzen, geeint durch den gemeinsamen Feind.
Was immer ÖVP und TT medial aus den sechzehn Zeilen dieser „Expertise“ (Staud) machen, in seiner Einvernahme durch das BIA macht ihnen ihr Experte, der Geschäftsführer des Tonstudios Klangfarbe, Thomas Pichler, selbst alles zunichte.





Thomas Pichler (Tonstudio Klangfarbe) bei der Einvernahme durch das Büro für Interne Angelegenheiten am 23.10.2007

Wo es um Phonetik, Spracherkennung, Authentizitätsprüfung gehen sollte, faselt unser kleiner Autodidakt in seinem Ministudio etwas von einer „Vermutung“, die etwas „untermauert“ und von „Rückschlüssen“, die auf etwas „hindeuten“. Und muss schließlich – so sehr er die Tonaufnahme auch verlangsamt und streckt - doch zugeben, dass „eine Manipulation nicht mit Sicherheit behauptet werden kann“.



Thomas Pichler (Tonstudio Klangfarbe) bei der Einvernahme durch das Büro für Interne Angelegenheiten am 23.10.2007 in Innsbruck auf Vorhalt eines Zitats aus der Tiroler Tageszeitung

Diese drei „Gutachten“ sind von der ÖVP nie veröffentlicht worden. Sie waren immer nur als Diffamierung gedacht und nicht zur öffentlichen Überprüfung bestimmt. Der von van Staa gegen mich angestrengte Prozess bringt sie an den Tag.
Ja, wer sich mit Flöhen ins Bett legt, kann mit einem dicken Hund aufwachen!


Da wir auch nach den ersten Zeitungsmeldungen über van Staas Venter Skandalrede die Originalaufnahme noch zurückgehalten haben, war sich die ÖVP schon ziemlich sicher, dass es wenigstens keinen Mitschnitt seiner Ausfälle geben würde. Zusätzlich hatte die ÖVP-Parteizentrale den Leiter Raumplanung und Naturschutz beim DAV in München, Stefan Witty, am 4.9.2007 angestiefelt, mich anzurufen und auszufratscheln, ob ich denn ein Band von van Staas Sager hätte. Nachdem ich darauf vorsichtiger Weise mit „Schön wär’s!“ geantwortet hatte, gab der Hauptgeschäftsführer des DAV sofort per Fax Entwarnung an den Pressereferenten der Volkspartei durch:



Als einen Tag später van Staa von der TT mit der Aufnahme konfrontiert wurde, war er entsprechend geschockt: „Es ist ungeheuerlich, woher dieses Tonband kommen soll.“ (TT, 6.9.2007, Seite 1)




Was die Tiroler Tageszeitung bestenfalls „dokumentiert“ hat, sind vielleicht die Herzrhytmusstörungen van Staas bei seiner Venter Rede – mit einigen deutlichen Auszuckern (Foto: TT, 7.9.2007)


Die Zeugen

Der gar nicht dabeigewesene Zeuge
Als ersten Zeugen befragen die BIA-Ermittler den Hauptgeschäftsführer der ÖVP, Hannes Rauch. Wo? Laut Niederschrift sinnigerweise in der „ÖVP-Zentrale Innsbruck“. Da der karenzierte Sektionschefstellvertreter des Innenministeriums Rauch nicht in Vent anwesend war, kann er sich nur in die Ermittlungen des Innenministeriums hineinreklamiert haben. Dabei redet er zwar viel, hat aber wenig zu sagen. Auf Vorhalt jenes Zitats aus dem ORF, in dem er mir Manipulation vorwirft, kratzt er die Kurve mit einem „Da bin ich mir nicht sicher, dass ich das tatsächlich so gesagt habe.“

Der gar nicht unbedarfte Zeuge
Der Bürgermeister von Sölden Ernst Schöpf, vormals auch Landesparteiobmannstellvertreter der ÖVP, nutzt seine Einvernahme vor allem dazu, um weit abseits des Themas zu einem Rundumschlag gegen mich auszuholen (Föhn, TIWAG). Geschenkt!
Wie Fotos beweisen, ist Schöpf während der Ausfälle van Staas ca. acht Meter weit weg, fast schon in der gegenüberliegenden Saalecke gesessen. Schöpf macht daraus ein „Während der Rede war ich ca. drei Meter vom Hr. Landeshauptmann entfernt.“ Für van Staa ist sein Zeuge Schöpf sogar „genau daneben gesessen“. Da sieht man, wie sie zusammenrücken, wenns brenzlig wird!
Als Schöpf von den BIA-Ermittlern gefragt wird, ob er sich denn die Tonbandaufnahme angehört habe, muss sogar er zugeben, dass es da dieses Wort gibt, „das Wort Schwein, das man als Unbedarfter hören kann“. Er hört als Unbedarfter „Schwein“, weiß aber dass hier der Bedarf besteht, das nicht gehört zu haben. „Das Wort Schwein, das man als Unbedarfter hören kann“, sagt Schöpf, „ist so sicher nicht gefallen.“ Wenn das Wort Schwein so nicht gefallen ist, lieber Ernst, wie ist es dann anders gefallen?

Der gar nicht bedrohte Zeuge
Auch Peter Haßlacher, in Vent mehrfach von van Staa als „Freund Haßlacher“ tituliert, rückt in der Einvernahme durch die BIA-Beamten zusehends von seinen früheren Aussagen ab. Auf die Frage der Ermittler, „Können Sie sagen, ob die Rede frei gesprochen wurde oder eventuell von einem Skript gelesen wurde“, antwortet er: „Dazu war ich zu weit weg. Das kann ich nicht sagen.“
Die Tiroler Tageszeitung hatte, wohl um mir Nötigung zu unterstellen, am 7.9. 2007 auf der Titelseite - völlig frei erfunden - von Drohanrufen bei Haßlacher berichtet, „weil er van Staa nicht belaste“.




Aus der Einvernahme Peter Haßlachers durch das Büro für Interne Angelegenheiten am 23.10.2007 in Innsbruck

Der ganz und gar untaugliche Zeuge
Fernmündlich einvernommen wurde auch der Geschäftsführer des Hotel Vent, Peter Scheiber, in dessen Speisesaal van Staa so entgleist war. Obwohl Scheiber, wie aus seiner Umgebung durchsickert, die meiste Zeit gar nicht im Saal anwesend war, gibt er gegenüber dem BIA-Ermittler an, „während der Rede von DDr. van Staa im Saal gewesen zu sein. Von einer eventuellen Beschimpfung habe er nichts bemerkt und eine solche nicht gehört.“ Nicht gehört? Dazu braucht man eigentlich nur zu wissen, dass Peter Scheiber schwerhörig ist und schon seinerzeit aus diesem Grunde für das Bundesheer untauglich war.


Mein allerbester Zeuge

Verräterischer Weise führt der Ermittlungsbericht des BIA van Staa nicht nur als „Zeuge“, sondern auch als „Anzeiger“ an. Das sollte so wohl doch nicht bekannt werden.



Aus der Niederschrift der Einvernahme van Staas durch das BIA am 7.11.2007 in Innsbruck

Obwohl van Staa von den beiden BIA-Ermittlern zu Beginn seiner Einvernahme als Zeuge ausdrücklich ermahnt worden ist, „die Wahrheit anzugeben“ und auch darüber belehrt worden ist, dass „eine vorsätzlich falsche Zeugenaussage den Tatbestand des § 289 (falsche Beweisaussage vor einer Verwaltungsbehörde) erfüllen könnte“, gibt er dort zu Protokoll, er habe anstatt dessen, was auf dem Originalmitschnitt zu hören ist, gesagt: „Und da war das Schweigen. Oder da gab es Schweigen.“ Das entspricht ohne Zweifel nicht der Wahrheit.
Hatte er anfangs noch gehofft, dass keine Tonbandaufnahme seiner Venter Skandal-Rede auftauchen würde, gibt er jetzt zu Protokoll, er hätte diese ja damals selbst dokumentieren wollen: „Die damalige Rede wurde jedoch wegen eines Defektes des Mikrofons des DAV nicht aufgenommen.“ Das sind wieder zwei Unwahrheiten in einem einzigen Satz. Weder hat er bzw. jemand aus seiner Begleitung auch nur den Versuch unternommen, seine Ansprache mitzuschneiden, noch war das Mikrofon des DAV defekt. Zum Glück gibt es die berühmte Rede trotzdem, wir können gerne aushelfen, wenn er sie demnächst als DVD im Wahlkampf unters Volk bringen möchte.
Freilich ist es auch nicht völlig ausgeschlossen, dass eine zweite Tonbandaufnahme der „Schwein“-Rede existiert und diese von der ÖVP absichtlich zurückgehalten wird. Bekanntlich war auch jene „Zündler“-Rede van Staas in Lienz im Wahlkampf 2006, als er den BZÖ-Kandidaten Andreas Gebauer verleumdet hatte, von einem Kamerateam der ÖVP mitgefilmt, aber niemals dem Gericht vorgelegt worden.


„Im Schwein ist Wahrheit“ (altes Sprichwort)

Es stellt sich beim Lesen der Niederschrift allen Ernstes die Frage, ob van Staa zum Zeitpunkt seiner Einvernahme am Nachmittag des 7. November 2007 nicht alkoholisiert war:



Auf die Frage, wer außer ihm noch am Podium gesessen sei, antwortet er: „Ich glaube es waren fünf oder sechs Leute.“ In Wahrheit waren inklusive van Staa selbst zehn Leute am Podium. Van Staa hat dort einen sitzen, nämlich den Vizepräsidenten des DAV und auch den Vorsitzenden der Sektion Schwaben, die beide ohne Zweifel nicht am Podium gesessen sind. (So eingeschränkt ist sein Gesichtsfeld bereits, dass er nur noch wenig von dem wahrnimmt, was um ihn herum stattfindet.)

Van Staa erzählt den BIA-Ermittlern freimütig, wie er in den hektischen Minuten des 3. September 2007, als der Skandal publik wurde und er von ersten Journalisten dazu befragt wurde, sich mit seinen Paradezeugen Schöpf und Haßlacher besprochen hatte. Dabei passiert ihm der folgende vielsagende Schnitzer: „Hr. Haßlacher hat mich auch angerufen und mir gesagt, dass auch an ihn diese Behauptung herangetragen worden sei. Er hätte dies jedoch gleichfalls in Abrede gestellt.“ – „In Abrede gestellt“? Weiß van Staa, was das heißt? Die Sprache ist ein Luder, plaudert aus, was man verschweigen möchte, enthüllt, was man gerade verbergen möchte. „In Abrede stellen“ heißt „abstreiten“, „leugnen“.

„Das Schwein“ hat er nie gesagt, genau so wie er „Undankbares Gesindel“, „Zündler“, „Hungerleiderbezirk“, „Internierungslager“, „Nazi“ nie gesagt hat. Eben.


Ein bisschen Psychologie

Frage an unsere Leser: Hat van Staa, nachdem das Tonband-File von uns veröffentlicht worden war und auf mehreren Sendern „rauf und runter“ gespielt wurde und auf x Internetseiten großer Zeitungen abrufbar war, sich die Passage selbst einmal angehört? Bzw. was wird er antworten, wenn er von den Ermittlungsbeamten danach gefragt wird?



Nehmen wir an, das stimmt, und er hat sich das File wirklich nie angehört. Warum nicht? Hatte er Angst, „Schwein“ zu hören?
Nehmen wir an, es stimmt nicht, und er hat sich das File sehr wohl angehört. Warum sagt er dann bei der Einvernahme, er habe es nie gehört. Hatte er „Schwein“ gehört?

Da er zu Protokoll gibt, er habe das „im Internet befindliche File“ noch nie gehört, wird es ihm im Büro des Landeshauptmannes von den ermittelnden Beamten zur Kenntnis gebracht:



Van Staa will das, was er da hört, nicht gesagt haben. Das heißt: Er selbst hört auch „Schwein“!
Als vom Anzeiger van Staa Beschuldigter kann ich mich beim Zeugen van Staa nur bedanken.


Van Staa, der Schwein-Sager

Mit dem, was er da hört, ist er in bester Gesellschaft.
Drei österreichweite Medien haben vor der Veröffentlichung des Mitschnitts die Aufzeichnung geprüft:

„Das dem Standard vorliegende Tondokument lässt keinen Zweifel offen: Tirols Landeshauptmann Herwig van Staa hat (...) Joschka Fischer als ‚Schwein’ bezeichnet.“
Standard, 6.9.2007

„Der Mitschnitt entspricht den Text-Passagen, die auf der Homepage veröffentlicht wurden – ‚Schwein-Sager’ inklusive.“
Kurier, 6.9.2007

Auch Ö1 prüft das Band vor seiner Erstausstrahlung am 5. September 2007 eingehend. Die verantwortliche Journal-Redakteurin Gabi Waldner hat „nicht den geringsten Zweifel: ‚Schwein’ ist so eindeutig zu hören.“
Standard, 8.9.2007

Die ganze Vorgeschichte: Teil 1 | Teil 2 | Teil 3

Van Staa erlebt ein Fiasko nach dem andern mit seinen gekauften Gutachten. Nach den spektakulären Abstürzen mit Brauner, Strobl, Wilhelmy und Heißel jetzt die perfekte Bruchlandung mit seinen drei „g“-Gauklern, dem vp-internen, dem verwandten und dem angelernten.

Und wenn man einmal kein Glück hat, kommt gern noch richtiges Pech dazu: Das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA), von der ÖVP ja mutwillig in den van Staa-Skandal hereingezogen, hat einen beeideten Sachverständigen in Oberösterreich mit zwei Expertisen zum Mitschnitt von Vent beauftragt.





Die amtliche „Expertise Nr. 1“ des Innenministeriums zum „Schwein“-Sager van Staas

Das „Tonstudio Audio Sattler“ wurde offenbar vom Innenministerium bereits öfters mit heiklen Aufgaben betraut. Daraus erklärt sich wohl die persönliche Gesprächsebene, auf der Robert Sattler seine Analyse dem BIA-Chefermittler in dieser Sache, Bernd Bichler (Deckname BIA 69) per Mail übermittelt. Die Expertise des Sachverständigen indes ist beinhart und glasklar. Für den Profi Robert Sattler ist die Aussage „sofort zu erkennen“: „das schwein“.
Und: „nach eingehender stimmenanalyse ist festzustellen, dass die aussage innerhalb kurzer zeit vor oder nachher – oder eben zu dieser zeit, wo sie zu hören ist gesprochen wurde. tonhöhe, stimmung, sonorität, belegtheit etc.“
Und: „meinem gefühl nach – aber bitte ohne aussagekraft – ist die aussage schon original im zeitabfluss so getätigt worden.“




Expertise Nr. 1 des beeideten Sachverständigen Robert Sattler (zum Vergrößern Seiten anklicken)


Sattler hat in mehreren Stunden Analyse ganz offensichtlich nicht ein einziges Mal den leisesten Verdacht und findet nicht den kleinsten Hinweis darauf, dass es etwas anderes als „Schwein“ heißen könnte.
Trotzdem wird er am nächsten Tag vom Büro für Interne Angelegenheiten mit einer weiteren Expertise beauftragt, die klären soll, ob „die phrase ‚das schwein’ aus der aussage ‚das große schweigen’ zustande gekommen sein könnte“. Van Staa hatte ja in seiner Einvernahme steif und fest behauptet „Und da war das Schweigen“ oder „Da gab es Schweigen“ gesagt zu haben.

Und was sagt der dem ermittelnden Innenministerium gegenüber beeidete Sachverständige Professor Robert Sattler dazu?
Das: „aus der phrase ‚das große schweigen’ wird niemals ein für mich glaubwürdiges ‚das schwein’.“

Ja, mehr noch: Wo die „Akustikexperten“ (©TT) der ÖVP wenn schon kein „g“ finden, so doch auftragsgemäß gerne eines erfinden, ist in der Profianalyse schlicht „kein anteil ‚g’ festzustellen“.
Sattler macht sogar eine Reihe von Selbstversuchen, indem er selbst das Wort „Schweigen“ spricht und aufnimmt, ja, sogar den aus seinem Nachbarbezirk stammenden Landsmann van Staa dabei nachahmt. Trotzdem gelingt es ihm nicht, am Schneidetisch daraus ein „Schwein“ zu machen, weil „verschiedenste vokale und selbstlaute sich niemals wirklich zu einem ‚schönen’ und natürlich klingendem konglomerat zusammenstellen lassen, da sich die ‚übergangskurven’ nicht wirklich vertragen“.
Und so schließt der amtliche Gutachter mit:
„conclusio:
die phrase ‚das schwein’ ist für meine ohren nicht manipuliert – vor allem nicht aus der aussage ‚das große schweigen’ entstanden.
ich hoffe, euch mit dieser expertise weitergeholfen zu haben.“




Expertise Nr. 2 des beeideten Sachverständigen Robert Sattler (zum Vergrößern Seiten anklicken)


Die beiden Expertisen aus dem „Tonstudio Audio Sattler“ überführen die ÖVP-Zeugen. Ihre Aussagen vor dem Richter und unter Eid schau ich mir gerne demnächst erste Reihe fußfrei an.


Nocheinmal:



Ausschnitt der Internetseite der ÖVP Tirol www.vp-tiroler.at


1.
Die ÖVP hatte behauptet: „Das Wort ‚Schweigen’ ist klar erkennbar.“

Der unabhängige Gutachter der gegen mich ermittelnden Untersuchungsbehörde stellt eindeutig fest, es heißt: „Das Schwein.“

2.
Die ÖVP hatte behauptet: „Das Band wurde manipuliert.“ (H. Rauch in Radio Tirol, 6.9.2007), „Ich bin 1000-prozentig sicher, dass die Aufnahme manipuliert wurde.“ (G. Keuschnigg im Standard, 7.9.2007) bzw. „Das Tonband ist manipuliert.“ (H. van Staa in der TT, 6.9.2007)

Der beeidete Sachverständige des Bundesministeriums für Inneres stellt fest: „Die Phrase ‚Das Schwein’ ist nicht manipuliert.“



Jetzt muss der Staatsanwalt unbedingt Anklage erheben

... damit geklärt werden kann, auf wessen Zuruf hin der Staatsanwalt die Vorerhebungen gegen mich angeordnet hat

... damit geklärt werden kann, ob die Staatsanwaltschaft aufgrund von Verleumdungen ein Verfahren gegen mich als Verleumdeten einleiten darf

... damit geklärt werden kann, ob die ÖVP diese Verleumdungen ausgestreut hat, um Stimmen zu gewinnen, (Rauch: „Affäre hat uns genützt“)

... damit vor Gericht geklärt werden kann, ob es zwischen Vertretern der Tiroler Volkspartei und Redakteuren der Tiroler Tageszeitung Absprachen mit dem Vorsatz, mich zu verleumden gegeben hat

... damit der Verdacht der möglichen Beweismittelfälschung durch die ÖVP (!) – „Manipulation in die andere Richtung“ (Profil, 10.9.2007) - geklärt werden kann

... damit geklärt werden kann, ob die ÖVP aufgrund vorgelegter parteiischer (volksparteiischer) Gutachten wegen Täuschung des Gerichts von Amts wegen zu verfolgen ist

... damit geklärt werden kann, ob die beiden „Gutachter“ der ÖVP eventuell wegen Kurpfuscherei und Hochstapelei von Amts wegen zu verfolgen sind

... damit vor Gericht geklärt werden kann, ob im objektiv unrichtigen Gutachten des Landesbediensteten Eckhart Köll ein wissentlich falscher Befund vorliegt

... damit vor Gericht geklärt werden kann, ob die Tiroler Volkspartei mit der unbefugten Nutzung des Tonstudios im Landhaus für parteipolitische Zwecke nicht Einrichtungen des Landes amtsmissbräuchlich verwendet hat

... damit geklärt werden kann, ob die TT-Redakteure Staud, Nindler Sulaiman und Ainetter, sowie die Parteisekretäre Rauch und Keuschnigg nicht strafrechtlich wegen wissentlich falscher Verdächtigungen nach § 297 StGB (Verleumdung) zu belangen sind

... damit vor Gericht geklärt werden kann, ob die Tiroler Tageszeitung uns wahrheitswidrig öffentlich der Nötigung eines gegnerischen Zeugen (Drohanrufe bei Peter Haßlacher) bezichtigen darf

... damit vor Gericht geklärt werden kann, ob es im Zuge der hektischen Telefonate van Staas mit Ernst Schöpf und Peter Haßlacher am 3. und 4. September 2007 zu unerlaubten Zeugenabsprachen gekommen ist

... damit vor Gericht geklärt werden kann, ob es aufgrund kritischer Berichterstattung einiger Redakteure in der Folge zur versuchten Bedrohung von deren beruflicher Existenz durch van Staa gekommen ist

... damit geklärt werden kann, ob ein Redemitschnitt der ÖVP oder des DAV als Beweismittel wirklich nicht existiert

... damit geklärt werden kann, ob die ÖVP eventuell ein für sie negatives Gutachten (nach dem 6.9.2007) den Ermittlungsbehörden bewusst vorenthalten hat



Die ÖVP hat ganz einfach die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Mit dem ganz einfach wieder Ausschalten dürfte sie sich jetzt ein bisschen schwerer tun.


25.2.2008


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